Die Spitex-Dienste gliedern sich in folgende Bereiche:
Die oben erwähnten Leistungen bieten wir für unser gesamtes Einzugsgebiet an. Vor der Übernahme eines Auftrages ist die Spitex gesetzlich verpflichtet, eine kostenpflichtige Bedarfsabklärung durchzuführen.
Die Mitarbeitenden der Spitex-Dienste unterstehen der Schweigepflicht über alle Wahrnehmungen, die sie infolge ihres Dienstes machen.